„Ergotherapie“

Die Bezeichnung „Ergotherapie“ stammt von den beiden griech.
Bezeichnungen „ergon“ – Werk, Arbeit und „therapeia“ – Behandlung, Dienst.

Ergotherapie und Ihre Ziele

Ergotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Heilmittel, das vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt wird.

  • unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind
  • stärkt betroffene Menschen bei der Durchführung von Betätigungen in den Bereichen der Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umgebung
  • durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen soll dem Patienten eine möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag ermöglicht werden

Ziel der Ergotherapie ist es, den Menschen dabei zu helfen, ihren Alltag in Beruf, Schule, Kindergarten, Familie und im Freizeitbereich besser bewältigen zu können. Bei der ergotherapeutischen Betrachtungsweise stehen nicht die oberflächlichen Einschränkungen und Krankheitsanzeichen im Vordergrund, sondern die zugrundeliegenden Ursachen. Da bei einigen Krankheitsbildern keine Ursachen bekannt sind, werden auch Symptome behandelt. Durch gezielte Methoden soll dem Menschen (wieder) dazu verholfen werden, den Anforderungen in seinem Leben zu seiner Zufriedenheit gerecht zu werden.

Zuzahlung und Rezept

Das Heilmittel Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und rezeptpflichtig. Die Verordnung über eine ergotherapeutische Behandlung stellt der Haus- oder Facharzt ( Neurologe, Orthopäde, Kinderarzt,…) aus.

  • gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10 Euro Rezeptgebühr plus 10% der Behandlungskosten)
  • für Kinder werden die Behandlungskosten im vollen Umfang von den Krankenkassen übernommen
  • für Patienten die von der Gebührenzuzahlung befreit sind, fallen keine Kosten an
  • alle Leistungen können auch von Selbstzahlern (privat) genutzt werden